

Die CaritasStiftung in der Diözese Rottenburg-Stuttgart ist als gemeinnützig und mildtätig anerkannt. Der Gesetzgeber gewährt bei Zuwendungen für die CaritasStiftung und die unter ihrem Dach gegründeten Stiftungen einen die Steuer mindernden Abzug vom steuerpflichtigen Einkommen bis zu folgenden Höchstbeträgen:
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Steuerliche Vorteile
Bei gemeinnützigen Stiftungen fallen weder Schenkungs- noch Erbschaftssteuer an. Somit wird das von Ihnen zur Verfügung gestellte Kapital ungeschmälert auf Ihre Stiftung übertragen. Auch die Erträge aus diesem Stiftungskapital sind von sämtlichen Steuern befreit.
Nachlassregelung
In Ihrem Testament können Sie festlegen, wer Ihren Nachlass erben soll. Neben Familien und Freunden können Sie auch Ihre eigene Stiftung als Erbin einsetzen.
Die „Drittel-Lösung“
Der Steuergesetzgeber ermöglichte Ihnen, bis zu einem Drittel der Erträgnisse aus Ihrem Stiftungskapital für Ihren eigenen Lebensunterhalt und für den Ihrer nächsten Angehörigen zu verwenden.
Weitere Informationen zu Recht und Steuer auf der Homepage der Caritas-Stiftungen in Deutschland: Link