Lebenswerk Zukunft

Caritas-Stiftung in der Diözese Rottenburg-Stuttgart

Jahresbericht 2011

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Grundsätze Guter Stiftungspraxis

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen hat am 11. Mai 2006 in Dresden Grundsätze Guter Stiftungspraxis beschlossen. Die CaritasStiftung in der Diözese Rottenburg-Stuttgart mit all ihren Stiftungen will sich gerne diesen Grundsätzen stellen und übernimmt sie, gestützt auf einen Beschluss des Stiftungsrates vom 19. Juli 2006, in vollem Umfange. Mit diesen Grundsätzen Guter Stiftungspraxis reiht sich die CaritasStiftung gerne in die Gemeinschaft der Stiftungen in Deutschland und bringt ihr kirchlich-soziales Proprium darin ein.

Präambel

Die Gründung von Stiftungen ist lebendiger Ausdruck von Freiheit und Verantwortung der Bürger. Stiftungen engagieren sich auf vielfältige Weise in zentralen gesellschaftlichen Feldern. Die gesellschaftliche Bedeutung und Funktion von Stiftungen muss sich widerspiegeln in einer verantwortungsvollen Ausführung der von den treuhänderisch wirkenden Stiftungsorganen übernommenen Verpflichtungen.

Die Grundsätze dienen den Stiftungsorganen, Stiftungsverwaltern, Stiftungsmitarbeitern sowie potenziellen Stiftern als Orientierung. Insbesondere sollen sie das Bewusstsein aller Beteiligten für die Vermeidung von Interessenkonflikten, für die angemessene Transparenz bei der Zweckverwirklichung und für die Effizienz der Mittelverwendung schärfen.

I. Stiftungen

Die Grundsätze wenden sich an die CaritasStiftung und alle unter ihrem Dach angesiedelten Treuhandstiftungen:

II. Grundsätze Guter Stiftungspraxis

1. Zu den handelnden Personen

Stiftungsorgane, Stiftungsverwalter und Stiftungsmitarbeiter orientieren sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrechts bei ihrer Tätigkeit insbesondere an folgenden Grundsätzen:

2. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten

Niemand lässt sich bei seinen Entscheidungen von eigennützigen Interessen leiten. Dies gilt für die Mitglieder der Stiftungsorgane, der Kontroll- und Beratungsgremien und für Stiftungsmitarbeiter. Insbesondere beachten sie folgende Grundsätze:

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